Die ex-lege-Beendigung des Dienstverhältnisses nach einjährigem Krankenstand ist verfassungsrechtlich unbedenklich. In § 24 Abs 9 des Vertragsbedienstetengesetzes ist geregelt, dass nach einem einjährigen Krankenstand das Dienstverhältnis automatisch endet. Obwohl eine solche Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag unzulässig ist, ist dies dem Gesetzgeber nicht verboten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gegen diese für Arbeitnehmer sehr nachteilige Beendigungsart keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

