Unter Revisionsrekurs versteht man ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung (Beschluss) des Gerichts zweiter Instanz (=Rekursgericht). Über diesen entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH). Unter welchen Voraussetzungen im gerichtlichen Überprüfungsverfahren gem §§ 11 ff HeimAufG ein Revisionsrekurs an den OGH zulässig ist, wird im HeimAufG .

