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Welche Folgen hat es, wenn die anordnungsbefugte Person zur gerichtlichen Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung nicht geladen wird?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2013/82ÖZPR 2013, 119 - 120 Heft 4 v. 1.4.2013

Das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) sieht in §§ 11 ff die Möglichkeit vor, eine freiheitsbeschränkende Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung sowohl hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustandekommens als auch hinsichtlich des Vorliegens der dafür erforderlichen materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu unterziehen.

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