Überprüfung einer medikamentösen Freiheitsbeschränkung nach dem Tod des Betroffenen. Das Landesgericht Wels hatte sich mit der Frage einer medikamentösen Freiheitsbeschränkung an einem zwischenzeitig verstorbenen Betroffenen auseinanderzusetzen und traf dabei folgende Aussagen:
21 R 12/13h

