Ab 1. 1. 2014 soll die medizinische und pflegerische Begutachtung bei Pflegegeldanträgen vereinheitlicht werden. Dabei sollen die Standards der medizinischen Fachgesellschaften maßgebend sein. Um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen, sind von den Entscheidungsträgern Kompetenzzentren einzurichten. Die einheitliche Ausbildung der Gutachter soll im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins mit einer eigenen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung betrieben werden.

