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Wie lange gilt die Zustimmung zu einer Freiheitseinschränkung?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/149ÖZPR 2012, 184 Heft 6 v. 1.6.2012

Im ÖZPR 2012 H 4 wurde auf die neueste Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) hingewiesen, wonach eine bereits lang zurückliegende Zustimmung eines nicht mehr einsichts- und urteilsfähigen Bewohners zu einer Freiheitseinschränkung gem § 3 Abs 2 HeimAufG unwirksam ist (Beitrag von Bürger

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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