Im ÖZPR 2012 H 4 wurde auf die neueste Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) hingewiesen, wonach eine bereits lang zurückliegende Zustimmung eines nicht mehr einsichts- und urteilsfähigen Bewohners zu einer Freiheitseinschränkung gem § 3 Abs 2 HeimAufG unwirksam ist (Beitrag von Bürger
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

