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Gilt der Larynxtubus als "einfache Beatmungshilfe", somit als lebensrettende Sofortmaßnahme im Sinne von § 14a sowie § 84a GuKG?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2012/137ÖZPR 2012, 169 - 170 Heft 6 v. 1.6.2012

Die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst gem § 14a GuKG auch die eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht; die Verständigung eines Arztes ist unverzüglich zu veranlassen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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