Fortwirkung einer Zustimmung zur Freiheitseinschränkung gemäß HeimAufG. Bislang gab es keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob die Einwilligung eines Menschen in eine Freiheitseinschränkung auch dann fortwirkt, wenn dessen Einsichts- und Urteilsfähigkeit später wegfällt. Erst jüngst hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zu diesem Thema Stellung bezogen (OGH 19. 4. 2012, 7 Ob 36/12p).
7 Ob 36/12p

