Parteistellung des Einrichtungsleiters im Überprüfungsverfahren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich in mehreren Entscheidungen mit der Rechtsposition des Einrichtungsleiters bei der gerichtlichen Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen nach dem Heimaufenthaltsrecht. Dabei handelt es sich vor allem um die Rechtsmittelbefugnis und das Rekursbeantwortungsrecht des Einrichtungsleiters sowie deren Umfang und Begrenzung.

