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Kann ein (Polizei-)Amtsarzt auch bei einem Patienten, der einem freiwilligen Transport auf die Psychiatrie zustimmt, eine Bescheinigung nach § 8 UbG ausstellen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzMag. Stefan KoppensteinerÖZPR 2012/17ÖZPR 2012, 28 Heft 1 v. 1.1.2012

Manche psychisch Kranke, die hospitalisiert werden wollen, rufen nicht den Rettungsdienst, sondern suchen eine Polizeiinspektion auf. In zumindest einer großen Bundespolizeidirektion gibt es eine Dienstanweisung dahingehend, dass auch bei derartigen "freiwilligen" Unterbringungen der Polizeiamtsarzt beigezogen werden muss.

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