§ 24 HeimAufG regelt Haftung und Regress, wenn beim rechtswidrigen Vollzug des HeimAufG ein Schaden entsteht (siehe den vorstehenden Beitrag). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Leistung von Schadenersatz bzw Rückersatz soll durch eine Checkliste erleichtert werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

