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Sind die ab 1. 1. 2011 geltenden strengeren Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 1 und 2 in Herabsetzungs- bzw Entzugsverfahren maßgeblich?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2011/93ÖZPR 2011, 116 Heft 4 v. 1.4.2011

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 geändert. Pflegebedürftige, die ab dem 1. 1. 2011 einen Antrag auf Erstgewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes stellen, benötigen für Stufe 1 mehr als 60 (statt bisher 50) bzw für die Stufe 2 mehr als 85 (statt 75) Stunden Pflegebedarf monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG).

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