Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 geändert. Pflegebedürftige, die ab dem 1. 1. 2011 einen Antrag auf Erstgewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes stellen, benötigen für Stufe 1 mehr als 60 (statt bisher 50) bzw für die Stufe 2 mehr als 85 (statt 75) Stunden Pflegebedarf monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG).

