Außergewöhnliche Belastung - Entgelt für Sonderunterricht. Das Entgelt für die Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte kann ohne Abzug pflegebedingter Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG geltend gemacht werden.
2009/15/0026

