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Wie wirkt sich die Ausgleichszulage auf den Unterhaltsanspruch aus?

Haftung, Kosten & QualitätFragen aus der PraxisAufsatzHon.-Prof. HR Dr. Matthias NeumayrÖZPR 2011/81ÖZPR 2011, 96 Heft 3 v. 1.3.2011

Nach ihrem Zweck dient die Ausgleichszulage (AZ) der grundlegenden Sicherung der wirtschaftlichen Existenz eines Pensionsbeziehers: Nur dann, wenn der Gesamtbetrag aller Nettoeinkünfte des Pensionisten den AZ-Richtsatz nicht erreicht, steht ihm ein entsprechender Ausgleich zu.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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