Nach ihrem Zweck dient die Ausgleichszulage (AZ) der grundlegenden Sicherung der wirtschaftlichen Existenz eines Pensionsbeziehers: Nur dann, wenn der Gesamtbetrag aller Nettoeinkünfte des Pensionisten den AZ-Richtsatz nicht erreicht, steht ihm ein entsprechender Ausgleich zu.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

