Selbst ein in § 1 Abs 4 Einstufungsverordnung genannter Mindestwert für eine Betreuungsleistung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn sich der tatsächliche Bedarf bloß auf einen kleinen Teil
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Selbst ein in § 1 Abs 4 Einstufungsverordnung genannter Mindestwert für eine Betreuungsleistung ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn sich der tatsächliche Bedarf bloß auf einen kleinen Teil
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