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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Fortbildungen im Sinne der §§ 63, 104c GuKG zu bezahlen?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2011/36ÖZPR 2011, 40 Heft 2 v. 1.2.2011

Die Fortbildungsverpflichtung im Sinne der §§ 63, 104c GuKG ist eine persönliche Berufspflicht jeder einzelnen Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Das bedeutet, dass jede Gesundheits- und Krankenpflegeperson eigenverantwortlich für die Erfüllung

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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