Pflegegeld - Unterhalt. Benzinkosten für den Transport von Heilbehelfen an den Schikursort der behinderten Tochter sind durch das bezogene Pflegegeld abgedeckt und können daher nicht im Unterhaltsverfahren als Sonderbedarf geltend gemacht werden.
8 Ob 50/10a
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

