vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Welche rechtliche Stellung hat der Arzt bei der Anordnung einer Freiheitsbeschränkung gemäß § 5 Abs 1 HeimAufG und bei der Erstellung eines ärztlichen Dokuments nach § 5 Abs 2 HeimAufG?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/136ÖZPR 2010, 150 Heft 5 v. 1.5.2010

Folgende Personen haben die Befugnis, Freiheitsbeschränkungen anzuordnen: Ärzte, von der Einrichtung betraute Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie die mit der pädagogischen Leitung betrauten Personen in Behinderteneinrichtungen (§ 5 Abs 1 Z 1 bis 3 HeimAufG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!