Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („VV-GFVO“) gilt in erster Linie für Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen („vertikale Vereinbarungen“). Das sind in den meisten Fällen Vertriebsverträge. Die aktuelle VV-GFVO gilt seit 01.06.2022.1 Eine Zusammenfassung der Rechtslage enthalten die letzten drei Ausgaben der ÖZK 2024.2 Wer vertikale Vereinbarungen beurteilen will, muss auch die möglichen Rechtsfolgen, kennen. Ich habe nun versucht, möglichst alle bisherigen Strafen zusammenzufassen. Vermutlich gibt es noch weitere Fälle, die ich nicht gefunden habe.3

