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Vertikale Vereinbarungen II: Die Strafen – Teil 1

AbhandlungenDr. Johannes Peter GruberÖZK 2025, 142 Heft 4 v. 12.11.2025

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („VV-GFVO“) gilt in erster Linie für Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen („vertikale Vereinbarungen“). Das sind in den meisten Fällen Vertriebsverträge. Die aktuelle VV-GFVO gilt seit 01.06.2022.11Verordnung (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen („VV-GFVO“), ABl 2022 L 134, 4; vgl auch die Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl 2022 C 248, 1. Im Jahr 2017 kam es – im Rahmen der Sektoruntersuchung „E-Commerce“ – zu einer Reihe von Bußgeldentscheidungen; die folgende Auflistung richtet sich zum Teil nach Schultze / Pautke / Wagener, Vertikal-GVO 2022: Erste Erfahrungen – Bewertung aus Praktikersicht – Teil 1, WuW 2023, 646 [646]. Eine Zusammenfassung der Rechtslage enthalten die letzten drei Ausgaben der ÖZK 2024.22 J.P. Gruber, Vertikale Vereinbarungen I: Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung, ÖZK 2023, 135, 180, 217. Wer vertikale Vereinbarungen beurteilen will, muss auch die möglichen Rechtsfolgen, kennen. Ich habe nun versucht, möglichst alle bisherigen Strafen zusammenzufassen. Vermutlich gibt es noch weitere Fälle, die ich nicht gefunden habe.33Meine Anfrage an die Kommission ist unbeantwortet geblieben. Wenn jemand weitere Fälle kennt, wäre ich für jeden Hinweis dankbar.

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