Deskriptoren: Schadenersatz; Kartellrecht; Zinssatz; Vertrag zwischen Schädiger und Geschädigtem.
Normen: § 37d Abs 2 KartG, § 455 UGB, § 456 UGB, § 1000 Abs 1 ABGB, § 1333 ABGB
I. Meinungsstand
1.1 Diskussion
Es ist erfreulich, dass sich im Anschluss an meinen Aufsatz1 Der Zinssatz bei Schadenersatz wegen Kartellrechtsverletzungen 2 eine Diskussion darüber entwickelt, ob unternehmerische Zinsen nach § 456 UGB dann zu bezahlen sind, wenn der Schadensersatzanspruch aus einem beiderseitigen Unternehmensgeschäft resultiert oder ob der Geschädigte nur Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. hat.

