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Noch einmal: Der Zinssatz bei Schadenersatz wegen Kartellrechtverletzungen

AbhandlungenDr. Michael Brand**Dr. Michael BRAND M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Brand Rechtsanwälte GmbH, Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 37 j Abs 6 Z 4 KartG und § 26h Abs 2 UWG.ÖZK 2025, 138 Heft 4 v. 12.11.2025

Deskriptoren: Schadenersatz; Kartellrecht; Zinssatz; Vertrag zwischen Schädiger und Geschädigtem.

Normen: § 37d Abs 2 KartG, § 455 UGB, § 456 UGB, § 1000 Abs 1 ABGB, § 1333 ABGB

I. Meinungsstand

1.1 Diskussion

Es ist erfreulich, dass sich im Anschluss an meinen Aufsatz11Ich wiederhole hier nicht neuerlich die Argumentation aus dem Aufsatz ÖZK 2024,123, sondern versuche, weitere Argumente zu bringen. Die Argumentation ist gesamtheitlich zu lesen. Der Zinssatz bei Schadenersatz wegen Kartellrechtsverletzungen 22ÖZK 2024,123. eine Diskussion darüber entwickelt, ob unternehmerische Zinsen nach § 456 UGB dann zu bezahlen sind, wenn der Schadensersatzanspruch aus einem beiderseitigen Unternehmensgeschäft resultiert oder ob der Geschädigte nur Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. hat.

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