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Die Akteneinsicht im Kartell(-schadenersatz-)verfahren –eine Verletzung des Effektivitätsgrundsatzes? Teil 1

AbhandlungenMag.a Ina Kapusta**Der vorliegende Beitrag basiert auf der Masterarbeit der Autorin, welche im September 2024 im Rahmen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht an der LFU Innsbruck eingereicht wurde. Mein herzlicher Dank gebührt Dr.in Bernadette Zelger, LL.M. (QMUL) für ihren wertvollen Input sowie Mag.a Nadine Hagen für ihre Unterstützung.ÖZK 2025, 60 Heft 2 v. 2.6.2025

Das europäische Kartellschadenersatzrecht wird seit mehr als zwei Jahrzehnten maßgeblich durch die dynamische Rechtsprechung des EuGH geprägt. Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war die Leitentscheidung in der Rs Courage und Crehan (C-453/99), welche erstmals einen unionsrechtlich fundierten Schadenersatzanspruch bei Kartellrechtsverstößen anerkannte. Dieser Anspruch wurde in der Folge sowohl hinsichtlich der materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl Rs Manfredi [C-295/04] zum Kausalzusammenhang) als auch hinsichtlich prozessualer Anforderungen an die Durchsetzung dieses Anspruchs konkretisiert (vgl insbesondere Rs Pfleiderer [C-360/09] zur Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung durch das Gericht und Rs Donau Chemie [C-536/11] zur Unzulässigkeit der notwendigen Zustimmung der Parteien). Durchgängiges Leitmotiv der Rechtsprechungslinie war der in Art 4 Abs 3 EUV primärrechtlich verankerte Effektivitätsgrundsatz.

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