Seit 07.11.2023 gilt in Deutschland die elfte Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (11. GWB-Novelle1). Der Gesetzgeber räumt dem Bundeskartellamt damit eine Reihe neuer Eingriffsmöglichkeiten ein. Auf diese Weise sollen vor allem die aktuellen Preissteigerungen auf den verschiedenen Märkten wirksam bekämpft werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht von der „größten Reform seit Ludwig Erhard“.2 Ob das tatsächlich der Fall ist, wird allerdings erst die Praxis der nächsten Jahre zeigen.