Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:
Leo Lehr (E-Control Austria) erläutert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-377/20 – Servizio Elettrico, welches sich vor dem Hintergrund der Liberalisierung des bisher regulierten Strommarktes in Italien mit einer „atypischen“ Form des Missbrauchs gemäß Art 102 AEUV durch den bisher geschützten Marktbeherrscher befasst. Dieser Beitrag soll die für die kartell- und energierechtliche Praxis maßgeblichen sektorspezifischen sowie allgemeingültigen Aussagen analysieren. Das Urteil weist insgesamt auf eine erhöhte Verantwortung von Marktbeherrschern hin, deren Wettbewerbsvorteile aus Mitteln, die nicht auf einem leistungsbasierten Wettbewerb beruhen, stammen.