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Entscheidung des EuGH in C-377/20, Servizio Elettrico Nazionale – Einmal Monopolist, immer Monopolist?

AbhandlungenMag. Leo Lehr11 Der Autor ist Mitarbeiter der Energie-Control Austria (E-Control), der zuständigen Behörde für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft. Dieser Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder. ÖZK 2022, 132 Heft 4 v. 6.10.2022

In Italien ist die auf den Energiemarktpaketen der Europäischen Union basierende Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes bis heute noch im Gange. Privatkunden und kleinere Gewerbeunternehmen befinden sich teilweise noch in einem durch die sektorspezifische Regulierungsbehörde geregelten Grundversorgungsdienst. Sie können sich ihren Lieferanten nicht frei wählen und unterliegen einer Preisregulierung. Diese Kunden sollen jedoch graduell auf den freien Markt übergeleitet werden.

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