Das Vollzugsverbot, welches sowohl in der österreichischen, wie auch in der europäischen Fusionskontrolle verankert ist, verfolgt den Zweck, den Vollzug des Fusionsvorhabens durch die daran beteiligten Unternehmen vor einer abschließenden Entscheidung der jeweils zuständigen Wettbewerbsbehörden bzw Gerichte und die damit verbundenen irreversiblen Veränderungen der Marktstruktur zu verhindern. Sowohl gegen das österreichische wie auch gegen das europäische Vollzugsverbot sind erst kürzlich Entscheidungen ergangen, die einen Verstoß gegen die jeweilige Norm erkennen und entsprechende Sanktionen verhängen.