Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 (KaWeRÄG 2021) wurde in Österreich erstmals in § 28a Kartellgesetz 2005 (KartG) ein Anspruch auf Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung – beschränkt auf in einem mehrseitigen digitalen Markt tätige Unternehmer – eingeführt. Damit reiht sich Österreich international neben einigen weitere Jurisdiktionen ein, in denen ebenfalls in jüngster Vergangenheit Sonderregeln wettbewerbsrechtlichen Hintergrunds eingeführt wurden, um den Besonderheiten digitaler (Plattform-)Märkte Rechnung zu tragen. § 28a KartG wurde bereits im Gesetzgebungsprozess kontrovers diskutiert. Dieser Beitrag geht auf den rechtspolitischen und ökonomischen Hintergrund dieser wettbewerbsrechtlichen Sonderregeln ein, stellt ausgewählte internationale Gesetzesvorhaben mit vergleichbarem Hintergrund dar und diskutiert die rechtlichen Fragen, die § 28a KartG aufwirft.