vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Herabsetzung und Berechnung der kartellrechtlichen Geldbuße

EntscheidungenPaul NimmerfallÖZK 2021, 33 Heft 1 v. 15.2.2021

Deskriptoren: Europäisches Gericht; Herabsetzung der Geldbuße; Berechnung der Geldbuße.

Normen: Art 101 AEUV, Art 23 VO 1/2003 , Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen

Das EuG ist zuständig, die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission zu überprüfen. Es kann die verhängte Geldbuße aufheben, herabsetzen oder erhöhen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte