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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2021, 26 Heft 1 v. 15.2.2021

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof
Rechtsmittellegitimation I. Die Mitgliedstaaten und Unionsorgane können selbst dann ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EuG einlegen, wenn sie dem vorangegangenen Verfahren nicht beigetreten sind.11Art 56 Abs 3 der Satzung des EuGH, BGBl III 132/2009; Ausnahme: Streitsachen zwischen der EU und ihren Bediensteten. Die Unionsorgane brauchen somit – unabhängig davon, ob sie Parteien des Rechtsstreits im ersten Rechtszug waren oder nicht – kein Interesse darzutun, um ein Rechtsmittel erheben zu können.22EuGH 08.07.1999, C-49/92 P – Kommission / Anic Partecipazioni, Rdn 171. EuGH 25.11.2020, C-823/18 P – Europäische Kommission / GEA Group, Rdn 37.

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