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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2021, 26 Heft 1 v. 15.2.2021

​​Europäische Union

​Europäischer Gerichtshof
Rechtsmittellegitimation I. Die Mitgliedstaaten und Unionsorgane können selbst dann ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EuG einlegen, wenn sie dem vorangegangenen Verfahren nicht beigetreten sind.11Art 56 Abs 3 der Satzung des EuGH, BGBl III 132/2009; Ausnahme: Streitsachen zwischen der EU und ihren Bediensteten. Die Unionsorgane brauchen somit – unabhängig davon, ob sie Parteien des Rechtsstreits im ersten Rechtszug waren oder nicht – kein Interesse darzutun, um ein Rechtsmittel erheben zu können.22EuGH 08.07.1999, C-49/92 P – Kommission / Anic Partecipazioni, Rdn 171. EuGH 25.11.2020, C-823/18 P – Europäische Kommission / GEA Group, Rdn 37.

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