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EuGH: Geografische Reichweite von Nachprüfungen der Europäischen Kommission

EntscheidungenChristian Kovács11Der Verfasser ist Rechtsanwalt im Brüsseler Büro der überörtlichen Sozietät Hengeler Mueller, Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Rechtsauffassung wieder.ÖZK 2014, 193 Heft 5 v. 1.10.2014

Normen: AEUV Art 101 Abs 1, Art 20 Abs 4 VO 1/2003 .

In seinem aktuellen Urteil nimmt der EuGH zu der Frage Stellung, welche Anforderungen an die Begründung des geografischen Umfangs eines vermuteten Kartellrechtsverstoßes im Rahmen von Art 20 Abs 4 VO 1/2003 zu stellen sind. Der Gerichtshof räumt der Europäischen Kommission dabei einen weiten Ermessensspielraum ein.

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