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Verbotene Durchführung von Zusammenschlüssen ist kein Kavaliersdelikt: Geldbuße von 100.000 € verhängt

EntscheidungenDaniela Trampert , Elisabeth MüllerÖZK 2014, 103 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: KartG § 17, KartG § 29

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