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KOG: Hausdurchsuchungsbefehle können sich auf anonyme Anzeigen stützen

EntscheidungenNatalie Harsdorf , Maximilian Diem11Die Autoren sind Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde. Die im Beitrag geäußerten Meinungen geben ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.ÖZK 2014, 28 Heft 1 v. 1.2.2014

Auch der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine die Durchsuchung rechtfertigende bestimmte Tatsache in Betracht. Voraussetzung ist, dass eine solche anonyme Anzeige den Verdacht hinreichend substantiiert.

KOG, 07.11.2013, 16 Ok 7/13

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