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KOG: Zur Behinderung neuer „Apps“ durch bestehende Bezugsbindungen

EntscheidungenNorbert Gugerbauer**Dr. Norbert Gugerbauer ist Rechtsanwalt in Wien und Honorarprofessor für Wettbewerbsrecht an der Universität Linz, er hat im Verfahren 16 Ok 7/12 die Erstantragsgegnerin vertreten.ÖZK 2014, 26 Heft 1 v. 1.2.2014

Im Rahmen des Beschlusses vom 27.6.2013, 16 Ok 7/12, hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit exklusive Bezugsbindungen marktstarker Unternehmen gegenüber neu in den Markt eintretenden App-Betreibern eine verbotene Abschottungswirkung entfalten. Auch marktbeherrschenden Unternehmen sei wie normalen Unternehmen einzuräumen, dass selbst unbefristete Verträge nur eine geringe Bindungs- und damit Abschottungswirkung entfalten würden, wenn sie ohne Einschränkung unter Einhaltung kurzer Kündigungsfristen aufgelöst werden könnten.

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