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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2013, 182 Heft 5 v. 15.11.2013

Europa

Europäischer Gerichtshof
Vorabentscheidung. Das Gericht eines Mitgliedstaates ist zur Einholung einer Vorabentscheidung verpflichtet, wenn sich in einem Verfahren eine Frage nach der Auslegung des AEUV stellt und gegen die Entscheidung des Gerichts kein Rechtsmittel möglich ist.1)1)EuGH 4.11.1997, C-337/95 - Parfums Christian Dior / Evora, Rdn 26; ; so nunmehr auch Kersting, Behandlung des unvermeidbaren Verbotsirrtums im europäischen Kartellrecht, WuW 2013, 845. Es ist allein Sache des vorlegenden Gerichts, das Ersuchen um Vorabentscheidung zu formulie-

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