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Urteilsbesprechung im EuG-Fall REWE/ADEG1)1)T-405/08 - Spar Österreichische Warenhandels AG / Kommission; Urteil vom 7. Juni 2013. - Das EuG hat die Entscheidung der Europäischen Kommission im Fall REWE/ADEG bestätigt - Supermarktfusion rechtmäßig

EntscheidungenYvonne Simon2)2)Die Autorin ist Beamtin bei der Europäische Kommission. Die hier vertretenen Ansichten geben die Meinung der Autorin wieder und nicht notwendigerweise die der Kommission.ÖZK 2013, 185 Heft 5 v. 15.11.2013

Am 7. Juni 2013 hat das Gericht (EuG) die Entscheidung3)3)Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat sich die Terminologie teilweise geändert. Da die Entscheidung vor Inkrafttreten des AEUV getroffen wurde und auch das Urteil die Terminologie vor dem AEUV beibehält, wird in dieser Urteilsbesprechung die Terminologie vor Inkrafttreten des AEUV verwendet. der Kommission vom 23. Juni 2008 bestätigt, mit der die Kommission den Erwerb des im österreichischen Lebensmitteleinzel- und Großhandel tätigen Unternehmens ADEG durch die deutsche REWE-Gruppe unter der Bedingung der Einhaltung der Verpflichtungszusagen freigegeben hatte4)4)M.5047 REWE/ADEG. Mit der Entscheidung des EuG hat ein fünf Jahre andauernder Rechtsstreit ein Ende gefunden. Die im Rechtsstreit unterlegene SPAR hat gegen das Urteil kein Rechtmittel eingelegt.

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