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Die Möglichkeit zur Akteneinsicht in kartellgerichtliche Verfahrensakten im Spannungsverhältnis zwischen Public und Private Enforcement

EntscheidungenDieter Thalhammer, Stefan WartingerÖZK 2013, 143 Heft 4 v. 15.8.2013

I. Problemaufriss

Zwischen Public und Private Enforcement besteht mitunter ein massives Spannungsverhältnis. Dieses zeigt sich gerade am Beispiel der Akteneinsicht in kartellgerichtliche Verfahrensakten sehr deutlich: Uneingeschränkte Akteneinsicht hätte wahrscheinlich zur Folge, dass die Bereitschaft zur Stellung von Kronzeugenanträgen empfindlich abnimmt. Dies würde dazu führen, dass viele Kartellrechtsverstöße erst gar nicht aufgedeckt und dass Abnehmer der kartellierenden Unternehmen mitunter gar nicht erkennen würden, dass sie von kartellrechtswidrigem Verhalten betroffen und ihnen daraus ein Schaden entstanden sein könnte. Umgekehrt haben geschädigte Dritte ein Interesse daran, im Wege der Akteneinsicht an wesentliche Informationen zu gelangen, die diese über den Text der veröffentlichten Entscheidungen hinaus benötigen, um den entstandenen Schaden wirksam geltend machen zu können. Dieses Informationsinteresse beschränkt sich nicht notwendigerweise auf den Inhalt des Kronzeugenantrags.

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