Innerhalb der der BWB zustehenden Ermittlungsbefugnisse ist die Hausdurchsuchung erfahrungsgemäß das erfolgversprechendste Ermittlungsinstrument. Immer häufiger macht die Bundeswettbewerbsbehörde von dieser Ermächtigung Gebrauch, weil schriftliche Beweismittel erfahrungsgemäß im kartellrechtlichen Verfahren eine große Rolle spielen und andere Ermittlungsinstrumente regelmäßig keinen vergleichbaren Erfolg bei der Beweissicherung versprechen. Im Zuge von Hausdurchsuchungen stellen sich eine Reihe von bedeutenden Fragen hinsichtlich des anwendbaren Rechtsschutzes, aber auch hinsichtlich der Durchsetzung von Hausdurchsuchungen bei Behinderungsmaßnahmen durch das Unternehmen. Wichtig dabei ist, dass von Hausdurchsuchungen betroffene Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.