Derzeit ist eine Novelle des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes in Vorbereitung.2) Der Entwurf der Kartellgesetznovelle 2012 verwendet erstmals den Begriff des "wirksamen Wettbewerbs"3), allerdings nur im Zusammenhang mit zu hohen oder zu niedrigen Preisen. Marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen sollen nur Entgelte verrechnen dürfen, die die Kosten, welche sich im (nicht näher definierten) "Wettbewerb" einstellen, nicht unangemessen überschreiten. Im Vorblatt beider Entwürfe wird auf den "funktionierenden Wettbewerb" verwiesen. Im Folgenden wird kurz auf die beiden mit Adjektiv versehenen Begriffe und deren Herkunft eingegangen.4)