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Unterschiedliche Konzepte des "Wettbewerbs" in der derzeitigen Kartellgesetznovelle

AbhandlungenNikolaus Fink1)1)Die im Beitrag geäußerten Ansichten sind die des Autors und decken sich nicht notwendigerweise mit jenen der BWB oder des WIFO.ÖZK 2012, 130 Heft 4 v. 30.8.2012

Derzeit ist eine Novelle des Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes in Vorbereitung.2)2)Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005, das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 - KaWeRÄG 2012), (Entwurf KaWeRÄG 2012). Der Entwurf der Kartellgesetznovelle 2012 verwendet erstmals den Begriff des "wirksamen Wettbewerbs"3)3)Punkt 8 Entwurf KaWeRÄG 2012, Neuer Entwurf für § 5 Abs 1 Z 1 KartG., allerdings nur im Zusammenhang mit zu hohen oder zu niedrigen Preisen. Marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen sollen nur Entgelte verrechnen dürfen, die die Kosten, welche sich im (nicht näher definierten) "Wettbewerb" einstellen, nicht unangemessen überschreiten. Im Vorblatt beider Entwürfe wird auf den "funktionierenden Wettbewerb" verwiesen. Im Folgenden wird kurz auf die beiden mit Adjektiv versehenen Begriffe und deren Herkunft eingegangen.4)4)Auch in der Wirtschaftswissenschaft gibt es diese beiden Begriffe. Darauf wird aber hier explizit nicht eingegangen.

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