I. Verfahrensverlauf
Der Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 5.12. 2011, 16 Ok 4/11, dem Gerichtshof der Europäischen Union einige Fragen zur europarechtlichen Beurteilung des "Speditionskartells" zur Vorabentscheidung vorzulegen, kommt nicht überraschend: Nachdem das Kart-Ger die Feststellungs- und Bußgeldanträge der Amtsparteien abgewiesen und die Europäische Kommission dazu - auf Intervention der Bundeswettbewerbsbehörde - gegenüber dem OGH eine kritische Stellungnahme (gem Art 15 Abs 3 VO 1/2003 ) abgegeben hatte, lag dies nahe.