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VfGH: Verfassungskonforme Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen beleidigender und verunglimpfender Formulierungen in einer Berufungsschrift

EntscheidungenEduard Paulus*)*)Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind ausschließlich jene des Verfassers und müssen sich nicht notwendigerweise mit einer Behördenmeinung decken.ÖZK 2012, 54 Heft 2 v. 15.4.2012

Der Schriftsatzverkehr vor Gericht ist von Fakten, jedoch auch dem nachhaltigen Vertreten des "eigenen" Interesses bzw desjenigen des Mandanten geprägt. Hier kann es schon einmal "zur Sache gehen". Wenn allerdings überschießende Formulierungen in den Schriftsatz Eingang finden, endet dies womöglich in einer - hier standesrechtlichen - Disziplinarstrafe, deren Bekämpfung vor dem VfGH nicht aussichtsreich sein muss.

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