Schadenersatz. Jeder kann den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch ein wettbewerbswidriges Verhalten entstanden ist. Die "kartellrechtlichen Bestimmungen der Union" lassen es zu, dass der Geschädigte Zugang zu den Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält. Die nationalen Gerichte haben zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang gewährt wird. Dabei sind auch die "unionsrechtlich geschützten Interessen" zu berücksichtigen. EuGH 14.6.2011, C-360/09 - Pfleiderer AG / Bundeskartellamt.