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Zur Akteneinsicht im Lichte der EuGH-Entscheidung Pfleiderer C-360/09

AbhandlungenIsabelle PellechÖZK 2011, 147 Heft 4 v. 30.8.2011

I. Einleitende Bemerkungen

Zwischen der Effizienz von Kronzeugenprogrammen und dem Zugang von mutmaßlich Kartellgeschädigten zu freiwillig von Kronzeugen offen gelegten Erklärungen und Dokumenten einerseits1)1)Und damit der Frage der wirksamen Anwendung der Art 101 und 102 AEUV. und der ständigen Rechtsprechung des EuGH2)2)EuGH 10.9.2001, Rs C-453/99 , Rn 24ff - Courage und Crehan; 13.7.2006, Rs C-295/04 bis 298/04, Rn 59ff - Manfredi., dass jedermann Ersatz des erlittenen Schadens verlangen kann, der ihm durch ein kartellrechtswidriges Verhalten entstanden ist3)3)Schlussanträge des Generalanwalts Mazák 16.12.2010, Rs C-360/09 , Rn 37 mit Verweis aus das Grundrecht des Betroffenen auf einen wirksamen Rechtsbehelf, welches nach Art 101 AEUV und Art 47 iVm Art 51 der Charta und Art 6 Abs 1 EMRK geschützt ist. Darüber hinaus wäre dies mE auch ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum., besteht ein evidentes Spannungsverhältnis.

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