Vor dem Hintergrund eines starken Anstiegs im Umfang kartellrechtlicher Bußgelder über den Zeitraum der letzten zehn Jahre2) hat die Interpretation des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffs an zentraler Bedeutung für die Anwendung und Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts gewonnen, und in diesem Kontext auch die Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit und der Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung, zu welcher das EuG in seiner jüngsten GIS-Rechtsprechung Stellung genommen hat.