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EuG: Geldbuße im Siegelbruch-Fall bestätigt

EntscheidungenPhilip Kienapfel1)1)Der Autor arbeitet in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt nicht notwendigerweise die offizielle Position der Kommission wider. Der Autor ist für die Informationen und die in diesem Beitrag vertretenen Ansichten alleine verantwortlich.ÖZK 2011, 67 Heft 2 v. 15.4.2011

Die von der Europäischen Kommission im Siegelbruch-Fall verhängte Geldbuße wurde vom Gericht vollumfänglich bestätigt. Dieser Beitrag erläutert einzelne Aspekte der aufgeworfenen Beweisfragen und der Berechnung der Geldbuße.

EuG 15.12.2010, Rs T-141/08 , E.ON Energie AG gegen Kommission

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