Das europäische Wettbewerbsrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen stellt klar, welche vertikale Vertriebsbindungen grundsätzlich wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Das schafft ein sinnvolles Maß an Rechtssicherheit. Abgesehen davon zählen vertikale Vertriebsbindungen aber zu den umstrittensten Themen des Wettbewerbsrechts.1) Im Folgenden werden die wichtigsten Argumente für und gegen vertikale Preisbindungen erörtert.