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Preisbindungen in vertikalen Vereinbarungen

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2010, 221 Heft 6 v. 15.12.2010

Das europäische Wettbewerbsrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen stellt klar, welche vertikale Vertriebsbindungen grundsätzlich wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Das schafft ein sinnvolles Maß an Rechtssicherheit. Abgesehen davon zählen vertikale Vertriebsbindungen aber zu den umstrittensten Themen des Wettbewerbsrechts.1)1)Whinston, Lectures on Antitrust Economics (2006) 134; Hovenkamp, Federal Antitrust Policy3 (2005) 447. Wie umstritten sie sind, zeigt nicht zuletzt die US-amerikanische Rechtsprechung und Wettbewerbspolitik. Der US Supreme Court änderte seine Meinung in den sechziger und siebziger Jahren mehrfach. Im Anschluss an diese Rechtsprechung und unter dem Einfluss der Chicagoer Schule veröffentlichte das Department of Justice im Jahr 1985 die "Vertical Restraint Guidelines", Knieps, Wettbewerbsökonomie2 (2005) 19. Diese Richtlinien wurden nach dem Amtsantritt von Präsident Bill Clinton vom Department of Justice bereits 1993 wieder ersatzlos zurückgezogen. Im Folgenden werden die wichtigsten Argumente für und gegen vertikale Preisbindungen erörtert.

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