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EU-Kartellverfahren und Grundrechte: Neues aus Lissabon

AbhandlungenWolfgang WeißÖZK 2010, 12 Heft 1 v. 15.2.2010

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1.12.2009 hat der EU erstmals einen kodifizierten Grundrechtskatalog gegeben. Die Grundrechtecharta erzwingt Änderungen in der Rechtsprechung des EuGH, weil sie hinsichtlich der Verfahrens- und Verteidigungsrechte etwa im EU-Kartellverfahren die Standards der EMRK rezipiert.

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