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Steuerfreiheit von Infektionszulagen für Ordinationshilfen in einer Kinderarztpraxis

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2026/38ÖStZB 2026, 134 Heft 6 v. 30.3.2026

EStG 1988: § 68 Abs 1 und 5

Gefahrenzulagen sind nur steuerfrei, wenn die zu leistenden Arbeiten überwiegend (somit zu mehr als 50 % der Arbeitszeit) unter Umständen erfolgen, die zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit mit sich bringen.

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