EStG 1988: § 2
ABGB: § 21, § 24 Abs 1 lit d, § 97 Abs 1, § 509
Wie auch ein Mieter, dem für einen kurzen Zeitraum die Untervermietung ermöglicht wird, mit einer kurzfristigen Vermietung Einkünfte erzielen kann, kann auch eine befristete Fruchtgenussbestellung zur Erzielung von Einkünften durch den Fruchtgenussberechtigten führen.

