B-VG: Art 133 Abs 4
VwGG: § 25a Abs 1, § 34 Abs 1, § 48 Abs 2 Z 1
Ein nach Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens bei einem anderen Gericht eingebrachter, auf § 8a MedienG gestützter Schriftsatz, der auf die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung (Entschädigung des Betroffenen) gerichtet ist, stellt einen eigenständigen, verfahrenseinleitenden Antrag dar und unterliegt als solcher der Eingabengebühr gem TP 13 lit c GGG.

